Zum alten Handelsposten

Den Rollenspielraum könnt ihr direkt über unser reguläres Onlinetool reservieren, wählt dazu im Feld "Anlass" einfach "Zum alten Handelsposten" aus und fahrt wie gewohnt mit der Reservierung fort.

 

Die Kosten für den Handelsposten sind vom jeweilig gewünschten Wochentag abhängig.

Tagessatz: Mo-Do - 60€
Tagesatz: Fr-So - 90€

Bei Verwendung der Mini/Snackbar wird nach der Raummiete eine gesonderte Rechnung für die verbrauchten Artikel erstellt, die Preisliste dafür liegt im "Zum alten Handelsposten" offen aus.

 

 

Die AGBs

  • 1 Allgemeines

Der Rollenspielraum „Zum alten Handelsposten“ ist eine private Einrichtung der Yggdrasil Café. Die Raummiete ist vor dem Aufenthalt zu entrichten und bestätigt das Vertragsverhältnis.

Die Mieter verpflichten sich an die Hausordnung zu halten.

 

  • 2 Benutzung des Rollenspielraumes

Das Hausrecht im Rollenspielraum „Zum alten Handelsposten“ steht der Yggdrasil Café GmbH zu. Den Anordnungen der Yggdrasil Café GmbH ist Folge zu leisten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und pfleglichen Nutzung des Rollenspielraumes. Sie hat jederzeit das Recht, vor, während und nach der Veranstaltung die vermieteten Räume zu betreten, Anordnungen zu treffen und das Hausrecht durchzusetzen. Die Vermietung gilt nur für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum.

Aus wichtigen Gründen z.B. Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dringendem Eigenbedarf oder anstehender entgeltlicher Vermietung kann die Vermietung zurückgenommen oder eingeschränkt werden. Dies gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung, d.h. Verstößen gegen diese Hausordnung. In diesem Falle können Schadenersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.

Der Mieter darf den Rollenspielraum nur zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zweck benutzen. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Rechte an Dritte abzutreten. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die Räume werden mit dem Mobiliar und Inventar vermietet.

Mieter, die bereits gegen diese Hausordnung in grober Weise verstoßen haben, können von der Nutzung ausgeschlossen werden. Ein geschlossener Mietvertag kann bei gegebener Veranlassung, insbesondere Verstößen gegen die Hausordnung, jederzeit fristlos gekündigt werden.

Nutzungswünsche sind vor dem Termin anzumelden. Die angemeldeten Termine werden von der Yggdrasil Café GmbH schriftlich (nach Wahl der Yggdrasil Café GmbH per Brief, SMS oder E-Mail) bestätigt, damit kommt der Mietvertrag mit den Bedingungen dieser Hausordnung zustande.

Die Yggdrasil Café GmbH kann bei Abschluß von Mietverträgen eine angemessene Mietkaution erheben. Das Benutzungsentgelt wird, soweit möglich, mit der Kaution verrechnet.

Die Höhe der Miete wird in der zur Zeit gültigen Gebührenordnung geregelt, die Bestandteil dieser Hausordnung ist. Die Gebührenordnung kann bei Bedarf durch die Yggdrasil Café GmbH neu festgelegt werden

Das Benutzungsentgelt ist vor der Benutzung fällig und an die Yggdrasil Café GmbH zu zahlen. Nach der Nutzung wird, bei Nutzung der Mini/Snackbar, eine weitere Rechnung mit den verbrauchten Gütern erstellt.

Der Schlüssel für den Rollenspielraum ist bei der Yggdrasil Café GmbH in Empfang zu nehmen. Vom Empfang bis zur Rückgabe der Schlüssel trägt der betreffende Mieter die volle Verantwortung für die sorgfältige Aufbewahrung der Schlüssel. Bei Abhandenkommen der Schlüssel haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Kosten (z.B. Einbau neuer Schlösser bzw. Anschaffung von Ersatzschlüsseln). Die Schlüssel sind unmittelbar nach der Benutzung des Rollenspielraumes bei der Yggdrasil Café GmbH abzugeben. Schlüssel dürfen nicht weitergegeben werden.

Der Rollenspielraum darf nur in durchgehender Anwesenheit des verantwortlichen Mieters oder eines Vertreters genutzt werden, der/die bei der Raumbuchung zu benennen ist/sind. Der Mieter hat sich vor und nach der Benutzung des Gebäudes von dem Zustand und Einrichtung zu überzeugen und etwa festgestellte Mängel der Yggdrasil Café GmbH de zu melden.

Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Sofern bis zum Beginn der Veranstaltung vom Mieter keine Beanstandungen erhoben worden sind, gelten die zur Benutzung überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungen als vom Mieter selbst in ordnungsgemäßem Zustand übernommen.

Die Veranstaltungen sind so durchzuführen, dass insbesondere zur Nachtzeit eine Störung der Nachbarschaft ausgeschlossen wird. Während der Zeiten der Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr muss gewährleistet sein, dass jede Belästigung oder Beeinträchtigung der Anwohner oder Allgemeinheit durch Musik, Lärm oder dergleichen unterbleibt. Ab 22.00 Uhr sind im Interesse des Lärmschutzes der Anwohner die Musik auf eine Lautstärke zu reduzieren, die eine Belästigung der Nachbarschaft ausschließt. Der Mieter hat auch für Ruhe außerhalb des Gebäudes zu sorgen.

Bei der Durchführung der Veranstaltungen hat der Mieter darauf zu achten, dass die maximale Anzahl der Teilnehmer oder Besucher von 8 Personen einschließlich Personal nicht überschritten wird.

Bei der Benutzung des „Zum alten Handelsposten“ sind die Vorschriften über den Jugendschutz sowie den Brandschutz zu beachten.

Besucher, die

--> erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,

--> erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalt bereit sind,

--> bei denen ein Hausverbot vorliegt,

--> erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder

--> verbotene Gegenstände mit sich führen

werden nicht zu den Veranstaltungen zugelassen, bzw. von diesen ausgeschlossen.

Der Rollenspielraum ist nicht für Videodreharbeiten im pornographischen Bereich und generell nicht für sexuelle Handlungen zugelassen.

Eine Befestigung von Wand- oder Deckendekorationen, Plakaten, Hinweisschildern etc. durch Nägel, Reißbrettstifte, Schrauben und Klebestreifen o.Ä. an/ in Böden, Decken, Balken, Fenstern und Wänden ist nicht gestattet.

Rauchen, offenens Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im gesamten Gebäude strengstens untersagt.

Das Demontieren jeglicher Gegenstände oder Einrichtungen bedarf einer besonderen Genehmigung der Yggdrasil Café GmbH. Ein- oder Abräumen des Mobiliars ist nicht gestattet.

Soweit es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der Musikwerke aus dem GEMA Repertoire abgespielt werden, sind diese durch den Mieter bei der GEMA anzumelden.

Die Räume sind besenrein zu hinterlassen.

Unsauber hinterlassene Flächen, Räume, und Einrichtungsgegenstände werden auf Kosten des Mieters nachgereinigt und gesondert berechnet.

Der anfallende Müll und Abfall muss vom Mieter, in den dafür vorgesehenen Behältnissen, sortiert entsorgt werden.

Die vom Mieter eingebrachten Gegenstände, Vorrichtungen, Geräte oder Ähnliches und Materialien aller Art sind nach Abschluss der Veranstaltung aus dem Gebäude zu entfernen. Eine Lagerung in den Räumen ist nicht zulässig. Erforderlichenfalls kann die Yggdrasil Café GmbH eine Räumung auf Kosten des Mieters durchführen.

Der Mieter hat die Räumlichkeiten hinsichtlich entstandener Schäden zu überprüfen. Hierzu zählen auch Glas- und Porzellanbruch sowie abhanden gekommene Gegenstände. Schäden sind der Yggdrasil Café GmbH unverzüglich anzuzeigen und werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.

Nach Beendigung der Nutzung sind alle benutzten Stromquellen abzuschalten, die Heizung/Lüftung/Klimaanlage auf eine vorgegebene Temperaturabsenkung herunter zu regeln und Fenster und Türen zu schließen. Dies gilt insbesondere für die Ausgangstüren und die Eingangstür, die zusätzlich auch zu verschließen ist. Spätestens am Folgetag sind der Yggdrasil Café GmbH der Schlüssel zurückzugeben.

 

  • 3 Haftung

Der Mieter übernimmt gegenüber der Yggdrasil Café GmbH die Haftung für alle direkten oder indirekten Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung im Gebäude, auf dem Gelände und den angrenzenden Grundstücken entstehen. Dem Mieter wird insoweit der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

Der Mieter/Nutzer haftet für jeden Schaden an den Räumen und Einrichtungen, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung durch ihn oder Teilnehmer der Veranstaltung entstanden ist. Die Schäden werden durch das Yggdrasil Café auf Kosten des Haftenden behoben.

Die Yggdrasil Café GmbH übernimmt keine Haftung für Unfälle aller Art und Diebstahl (z.B. Entwendung oder Beschädigung von Garderobe) die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Anlagen stehen. Die Yggdrasil Café GmbH wird von jeglicher Haftung freigestellt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.

 

  • 4 Sonstiges

Ausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren und gewerbliche Disco-Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

Die Räumlichkeiten des Rollenspielraumes, mit Ausnahme des Badezimmers, sind Kameraüberwacht.

Die Unterhaltungskosten (Strom, Heizung, Wasser) sind vom Mieter so gering wie möglich zu halten.

Eine Ausfertigung der Benutzungs- und Gebührenordnung liegt zu jedermanns Einsicht in dem Rollenspielraum aus und wird auf der Homepage der Yggdrasil Café GmbH veröffentlicht.

Nach Reservierungsanfrage erhält der Mieter eine Rechnung für die Raummiete, sobald die beglichen ist wird der Schlüssel einen Tag vorher ausgehändigt. Nach der Nutzung wird bei Bedarf eine Rechnung mit den verzehrten Getränken und Snacks aus der Minibar erstellt.

Kündigt der Mieter den Mietvertrag weniger als drei Tage vor dem Veranstaltungstermin, so hat er die Hälfte der Miete an die Yggdrasil Café GmbH zu zahlen.

Bei einem Verstoß gegen Bestimmungen der Hausordnung kann die Yggdrasil Café GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Mieter ist auf Verlangen der Yggdrasil Café GmbH zur sofortigen Räumung und Herausgabe der Räume verpflichtet. Der Mieter bleibt zur Bezahlung der Nutzungsgebühr verpflichtet, Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.